VG Frankfurt M. 3 E 31080/97.A(1), U.v. 27.11.02, IBIS M2899www.asyl.net/Magazin/Docs/2003/M-3/2899.PDF Kein Abschiebungshindernis gem. § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG, wenn dringend benötigte, im Zielland nicht erreichbare Medikamente von einem in Deutschland lebenden unterhaltsverpflichteten Angehörigen zur Verfügung gestellt werden können.
VG Frankfurt M. 1 G 1130/01(2) B.v. 12.04.03, IBIS M3288. Die Unterbrechung einer psychotherapeutischen Behandlung durch Abschiebung kann eine unmenschliche Behandlung gem. § 53 Abs. 4 AuslG darstellen und ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis begründen.