VGH Ba-Wü A 12 S 929/05, U.v. 02.02.06, InfAuslR 2006, 293www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/8392.pdf Für die Entscheidung über den Anspruch auf länderübergreifende Umverteilung von Asylbewerbern nach § 51 AsylVfG ist gemäß § 52 Nr. 2 S. 3 1. Hs. VwGO das Verwaltungsgericht am bisherigen Wohnort (Zuweisungsort) des Asylbewerbes zuständig, und nicht das Gericht, in dessen Bezirk der Ausländer verteilt werden möchte.
VG Oldenburg 11 B 2496/08, B.v. 27.10.08www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2235.pdf Die Wohnsitzauflage in der Aufenthaltsgestattung einer Asylbewerberin, die in Haushaltsgemeinschaft mit ihrem deutschen Kind lebt, ist rechtswidrig. Auch ein erst wenige Monate altes deutsches Kind kann sich auf sein Freizügigkeitsrecht nach Art 11 GG berufen.
VG Berlin 20 L 331/10, B.v. 18.04.11www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2567.pdf Ein vor Vollendung des 18. Lebensjahres unbegleitet nach Deutschland eingereister (minderjähriger) Ausländer, der weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland hat und von der Jugendhilfe in Obhut zu nehmen und vorläufig unterzubringen ist, unterfällt nicht dem bundesweiten Verteilungsverfahren gemäß §§ 45 f. AsylVfG. Eine gleichwohl erfolgte ihm gegenüber ergangene Weiterleitungsanordnung ist rechtswidrig.