VG Göttingen 1 A 390/07, U.v. 21.05.08www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2185.pdfAnspruch auf Ausweisersatzfür bisher geduldete Kosovaren, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben. Derzeit ist es für Kosovaren unzumutbar, sich wegen Beantragung eines neuen Passes an Serbische Generalkonsulate zu wenden, unabhängig davon, dass diese bereit sind, an Kosovaren neue Pässe auszugeben.
OVG Rheinland-Pfalz 7 B 10027/08.OVG, B.v. 22.02.08, InfAuslR 2008, 249, www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/12845.pdf Eine Jugendstrafe von 2 Jahren schließt nach der Erlasslage in Rh-Pfalz sowohl die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung der IMK vom November 2006 als auch nach der Altfallregelung des § 104a AufenthG aus.