EuGH C-413/99 v. 17.09.02, InfAuslR 2002, 463; DVBl 2002, 1616; EZAR 814 Nr. 9 Die Kindereines EU-Bürgers, die in einem Mitgliedsstaat seit einem Zeitpunkt wohnen, zu dem der EU-Bürger dort ein Aufenthaltsrecht besaß, sind weiterhin zum Aufenthaltin diesem Mitgliedsstaat berechtigt, um dort gemäß Art 12 VU 1612/68 am allgemeinen Schulunterricht teilzunehmen, auch wenn die Eltern nicht mehr Wanderarbeiter im Aufnahmestaat sind und die Kinder selbst keine EU-Bürger sind.
BVerwG 1 C 17.03, U.v. 22.02.05, StAZ 2006, 18; IBIS M6656,www.asyl.net/Magazin/Docs/2005/M-5/6656.pdfEine nur nach religiösem Ritus mit Eheschließungswillen eingegangene Verbindung (hier: von staatenlosen Kurden jezidischen Glaubens in Syrien), die der Heimatstaat nicht anerkennt, ist keine Ehe im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG.
BVerfG 2 BvR 1001/04 B.v. 08.12.05, IBIS M7715, Asylmagazin 1/2 2006, 30; EZAR NF 34 Nr. 5www.asyl.net/Magazin/Docs/2006/M-6/7715.pdfZum Aufenthaltsrecht aufgrund des verfassungsrechtlichen Schutzes der familiären Beziehung zwischen dem nicht sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind (Art 6 GG,