OVG Schleswig-Holstein 4 LA 14/07, B.v. 02.05.07, InfAuslR 2007, 401,www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/11827.pdf Der Reiseausweis eines anerkannten Flüchtlings ist ein geeigneter Idenitätsnachweis zur Erlangung der Fahrerlaubnis.
VG Gelsenkirchen 7 L 777/07, B.v. 27.08.07www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2428.pdfEine unter falschem Namen erlangte Fahrerlaubnis ist nicht rechtswidrig, wenn der Name im deutschen Rechtsverkehr durchgängig benutzt wurde und daher die Identifizierung des Inhabers möglich ist; stellt sich der Name nachträglich als falsch heraus, ist die Umschreibung der Fahrerlaubnis möglich.