LG München 10 Kls 384 Js 40661/03, IBIS M4298, Asylmagazin 11/2003, 39,www.asyl.net/Magazin/11_2003c.htm - F5Der Angeklagte, ein Vietnamese ohne Pass oder Heimreisedokument, ist nicht wegen illegalen Aufenthalts ohne Duldung strafbar. Er kann aus tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden und hat deshalb Anspruch auf eine Duldung. Dass der Angeklagte untergetaucht war und keine Duldung besaß, beseitigt seinen Anspruch auf Duldung nicht. Nach der Rspr. des BVerfG (B.v. 06.03.03, IBIS M3339) zur Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts kommt es lediglich darauf an, dass der Ausländer Anspruch auf eine Duldung hatte.
LG Freiburg 2 Qs 91/03, B.v. 02.01.04, InfAuslR 2004, 258Der Besitz einer von der Ausländerbehörde ausgestellten sog. "Blattduldung" ohne Passfoto begründet keine Strafbarkeit des Ausländers. Die Ordnungsmäßigkeit der ausgestellten Duldungsbescheinigungen liegt allein in der Macht der dafür zuständigen Behörden.