§ 14 AuslG zu sehen ist und demnach nur die Erteilung einer "Aufenthaltsgenehmigung" (vgl § 5 AuslG) von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung abhängig gemacht werden darf, nicht aber die Erteilung einer Grenzübertrittsbescheinigung oder Duldung.
VG Hannover, 3 A 124/94 v. 24.11.94, IBIS e.V.: C1168, InfAuslR 3/95, 110 - Eine Verpflichtungserklärung nach § 84 AuslG stellt ein (öffentlich rechtliches) Rechtsgeschäft dar, das durch die Annahme seitens der Ausländerbehörde Verbindlichkeit erlangt hat. Die Verpflichtungserklärung ist wegen Verstoßes gegen