LG Koblenz 2 T 451/02, B.v. 05.09.02, IBIS M2644, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/M2644pdfKeine Abschiebungshaft, solange noch eine wirksame Duldung besteht, da eine Abschiebung erst nach Widerruf der Duldung möglich ist.
KG Berlin 25 W 158/01 B.v. 05.06.02, IBIS M2169 Zulässigkeit einer Gegenvorstellung bei unanfechtbarer Entscheidung in Abschiebungshaftsache (in Anschluss an BVerfG, B.v. 05.12.01 - 2 BvR 527/99); Anhörung in Freiheitsentziehungsverfahren muss zu den entscheidungsrelevanten Punkten erfolgen und nachvollziehbar vermerkt werden; die Begründung gem. § 6 Abs. 1 FEVG setzt konkrete tatsächliche Feststellungen und die Darstellung der maßgeblichen rechtlichen Erwägungen voraus, keine ausreichende Begründung bei formelhaften Floskeln oder einfacher Wiedergabe des Gesetzestextes.