LG Berlin 84 T XIV 188/98 B v. 25.8.98, IBIS C1331, NVwZ-Beilage 1998, 127 Leitsatz: "Stellt ein Ausländer nach Festnahme, aber vor richterlicher Anordnung der Abschiebungshaft erstmals einen Antrag, als Asylberechtigter anerkannt zu werden, so steht die dadurch erworbene Aufenthaltsgestattung der Anordnung von Abschiebungshaft auch dann entgegen, wenn er sich seit seiner Einreise länger als einen Monat in Deutschland aufgehalten hat". Die der Inhaftierung regelmäßig vorangehende Festnahme und das anschließende Ingewahrsamhalten bis zur richterlichen Anordnung ist jedenfalls keine Sicherungshaft i.S.v. § 57 AuslG.