VG Magdeburg 5 A 120/05 MD, U.v. 06.12.05, IBIS M7625www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/7625.pdf Die Einweisung in eine Ausreiseeinrichtung (hier: Halberstadt) durch Auflage zur Duldung ist nur verhältnismäßig, wenn sie in Bezug auf den konkreten Fall und nicht nur durch Textbausteine begründet ist, sind alle denkbaren Maßnahmen zur Passbeschaffung bereits ausgeschöpft, ist die Wohnsitzauflage unzulässig, da unverhältnismäßig. Die bereits vorgenommenen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung und Dokumentenbeschaffung würden sich nur wiederholen; neue Mittel stehen nicht zur Verfügung und wurden von der Ausländerbehörde auch nicht vorgetragen.