VG Göttingen 3 B 3229/99 v. 14.07.99, NVwZ-Beilage I 2000, 39; IBIS e.V. C1532 Bei der summarischen Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren lässt sich nicht abschließend feststellen, ob die Auflage zur länderübergreifenden Umverteilung geduldeter Kosovo-Albaner rechtmäßig ist. Dem Antragsteller ist aber zuzumuten, bis zur endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren der Auflage nachzukommen. Es leuchtet nicht ein, dass illegal eingereiste Ausländer, die nicht zurück- oder abgeschoben werden können, besser gestellt sind als Ausländer oder Asylbewerber, deren Umverteilung nach § 32a AuslG bzw. §§ 45ff AsylVfG zulässig ist. Vielmehr spricht alles dafür, dass der Gesetzgeber das Problem einer Vielzahl illegal eingereister Ausländer, die nicht unmittelbar nach der Einreise zurück- oder abgeschoben werden können, nicht gesehen hat.