OVG Koblenz 10 A 10902/97 v. 3.4.98, IBIS C1328, NVwZ-Beilage 1998, 85 Die Erkrankung an einer akuten Leukämie hindert gemäß § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG im allgemeinen die Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers nach Zaire, da im Heimatland die erforderliche Behandlung nicht sichergestellt ist. Hinzu kommt, dass der Kranke in Zaire nicht versichert ist und er oder seine Angehörigen auch nicht in der Lage wären, selbst die Behandlungskosten aufzubringen.