§ 33 AufenthG, § 21 AuslG - Aufenthaltserlaubnis für in Deutschland geborenes Kind
BVerfG 2 BvR 524/01, B.v. 25.10.05, InfAuslR 2006, 53, www.bverfg.de § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG ist nicht mit Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) vereinbar, insoweit die erleichterte Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein in Deutschland geborenes Kind allein an den Aufenthaltstitel der Mutter, nicht jedoch auch den des Vaters anknüpft [die Entscheidung gilt im Ergebnis auch für den inhaltsgleichen § 33 Satz 1 AufenthG].