Brief Word


VG Oldenburg 11 A 1820/04, U.v. 14.09.05, Asylmagazin 12/2005, 30



Yüklə 5,87 Mb.
səhifə1711/2201
tarix07.01.2022
ölçüsü5,87 Mb.
#89192
1   ...   1707   1708   1709   1710   1711   1712   1713   1714   ...   2201
VG Oldenburg 11 A 1820/04, U.v. 14.09.05, Asylmagazin 12/2005, 30, www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/7403.pdf
Ein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis ergibt sich nicht aus § 25 Abs. 1 - 3 AufenthG, soweit die Kläger geltend machen, es bestünden erhebliche Nachteile für die Roma im Kosovo. Über das Nichtvorliegen von Abschiebungsverboten und -hindernissen nach § 60 Abs. 1 - 7 AufenthG hat das Bundesamt bestandskräftig entschieden.

Es besteht auch kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG. Maßgeblich ist, wie sich aus dem Wortlaut ("Ausreise") und der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/420, Seite 80) noch deutlicher als aus § 30 Abs. 3 und 4 AuslG ergibt, ob (neben der Abschiebung) die freiwillige Ausreise aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Unerheblich ist, aus welchen Gründen eine Abschiebung scheitert.



UNMIK ist bereit, Angehörige der Minderheiten auf strikt freiwilliger Basis wieder aufzunehmen. Dies zeigt, dass UNMIK nicht die Rückkehr von Angehörigen der Minderheiten als Sicherheitsrisiko einstuft, sondern lediglich die umfassende zwangsweise Rückführung gegen den Willen der Betroffenen.

Allerdings wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass allein ein langjähriger Aufenthalt und die Integration sowie eine fehlende Verbindung zum Heimatstaat zur Unverhältnismäßigkeit einer Ausreisepflicht führen könne (vgl. VG Stuttgart 11 K 4809/03, U.v. 24.06.04, InfAuslR 2005, 106; VG Oldenburg 12 B 2841/03, B.v. 12.08.03, InfAuslR 2003, 433). Dieser Ansicht vermag die Kammer jedoch mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu folgen (vgl. BVerwG 1 B 105.98, B.v. 16.12.98; BVerwG 1 B 74.97, B.v. 30.04.97; vgl. auch OVG Nds. 13 ME 331/03, B.v. 11.09.03).

Die Kläger können sich nicht auf ein rechtlich schutzwürdiges Vertrauen berufen. Sie haben sich nämlich ohne ein Aufenthaltsrecht zu besitzen nach Deutschland begeben. Während des gesamten bisherigen Aufenthalts musste ihnen daher bewusst sein, dass ein dauerhafter Verbleib nicht möglich ist. Sie hatten grundsätzlich damit zu rechnen, wieder in ihr Heimatland zurückkehren zu müssen.


Yüklə 5,87 Mb.

Dostları ilə paylaş:
1   ...   1707   1708   1709   1710   1711   1712   1713   1714   ...   2201




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©www.muhaz.org 2025
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin