OVG Brandenburg 4 B 110/02, B.v. 06.08.02, IBIS M3036, EZAR 015 Nr. 30 Die Bundesländer sind nicht verpflichtet, die in einem Beschluss der IMK (Altfallregelung 1999) enthaltene Bleiberechtsregelung wörtlich zu übernehmen. Den Ländern stand es frei, eine erfolgreiche Integration im Sinne des Beschlusses vom 19. 11.99. auch dann anzunehmen, wenn in der Zeit davor Bemühungen um eine Beschäftigung unternommen waren oder zu diesem Zeitpunkt ein Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Zusage für eine Beschäftigung vorlagen.