OVG Saarland 3 V 26/01, B.v. 22.10.01, Asylmagazin 1-2/2001, 40, IBIS M1406, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2030.pdf Sozialhilfebedürftigkeit von Familien nach Altfallregelung 1999. Das potenzielle Einkommen der im gemeinsamen Familienhaushalt lebenden volljährigen Kinder kann auch zugunsten der Eltern und der minderjährigen Geschwister berücksichtigt werden. Dabei ist es angesichts des engen familiären Zusammenhalts keineswegs zwingend, vom Einkommen der volljährigen Geschwister einen Selbstbehalt analog der pauschalen Vorgaben in den Sozialhilferichtlinien zu § 16 BSHG zu berücksichtigen, vielmehr ist vorliegend davon auszugehen, das sie ihr gesamtes Einkommen für den gemeinsamen Bedarf einsetzen werden. Ebenso Vorinstanz VG Saarland 11 F 28/01 B.v. 9.8.2001, IBIS M1414.