VG Trier 5 L 837/13.TR, B.v. 12.07.13www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2597.pdfVerweis auf VwV AufenthG hinsichtlich Wohnsitzauflage nach § 12 AufenthG reicht nicht für Anordnung der sofortigen Vollziehung - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch, da die Frage, ob Wohnsitzauflage bei Aufenthaltserlaubnis nach nach § 25 III AufenthG zu subsidiärem Schutz rechtmäßig ist, in Rheinland Pfalz noch ungeklärt ist
OVG Niedersachsen, U.v. 11.12.2013 - 2 LC 222/13www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2625.pdf Wohnsitzauflage für nach europäischem Recht subsidiär Schutzberechtigte sind zulässig.