Brief Word


Anmerkung: Vgl. zur Umsetzung Erlass Sen Inn Bremen v. 18.04.08



Yüklə 5,87 Mb.
səhifə1621/2201
tarix07.01.2022
ölçüsü5,87 Mb.
#89192
1   ...   1617   1618   1619   1620   1621   1622   1623   1624   ...   2201
Anmerkung: Vgl. zur Umsetzung Erlass Sen Inn Bremen v. 18.04.08 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Erlass_Wohnsitzauflage_HB-0408.pdf sowie Schreiben Sen Inn Bremen v. April 2008:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage erhalten Sie die Neufassung der landesrechtlichen Regelung zu § 12 AufenthG - Wohnsitzauflage.

Die Neuregelung ist eine Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit wohnsitzbeschränkender Auflagen für anerkannte Flüchtlinge.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15.01.2008 - BVerwG 1 C 17.007 - entschieden, dass wohnsitzbeschränkende Auflagen für anerkannte Flüchtlinge rechtswidrig sind, wenn sie zum Zwecke der angemessenen Verteilung von Sozialhilfelasten auf die Bundesländer verfügt werden.



Die Ausländerreferenten von Bund und Ländern haben sich in ihrer Sitzung im April 2008 darauf verständigt, wohnsitzbeschränkende Auflagen für Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen nach § 25 Abs. 1 und 2 AufenthG und von Niederlassungserlaubnissen nach § 23 Abs. 2 AufenthG im Hinblick auf diese Entscheidung in den jeweiligen Ländererlassen generell auszuschließen.

Welche Auswirkungen diese Neuregelungen insbesondere im Hinblick auf die Sozialhilfelasten haben, lässt sich nicht genau prognostizieren. Ein Zuzug in einem nicht bestimmbaren Umfang aus ländlichen Gebieten in die Ballungsräume ist erfahrungsgemäß zu erwarten. Entscheidend sind auch die Herkunftsländer der Flüchtlingsgruppen und verwandtschaftliche Beziehungen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ... "


Yüklə 5,87 Mb.

Dostları ilə paylaş:
1   ...   1617   1618   1619   1620   1621   1622   1623   1624   ...   2201




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©www.muhaz.org 2025
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin