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Anmerkung: Siehe zum Aufenthaltrecht bei Sozialhilfebedürftigkeit /-bezug auch die Entscheidungen in dieser Rechtsprechungsübersicht zu §§ 30, 32, 35 AuslG / §§ 23, 23a, 25 AufenthG sowie
Philippsohn, B., Fürsorgeleistungen und Aufenthaltsrecht, ZAR 5/2005, 143.

§ 12 AuslG - rückwirkender Aufenthaltstitel zwecks Durchsetzung von Sozialleistungsansprüchen



VG Karlsruhe 10 K 2675/96 v. 28.1.98, IBIS C1365, InfAuslR 1998, 266, mit Anmerkung Blechinger: Eine Verpflichtungsklage auf rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist möglich, wenn ein Aufenthaltstitel erstrebt wird, der dem Kläger im Hinblick auf die Verfestigung seines Aufenthaltes sowie hinsichtlich sozialrechtlicher Ansprüche gegenüber dem erteilten Aufenthaltsrecht eine weitergehende Rechtsposition vermittelt. Dem Kläger ging es wegen seiner Ansprüche auf Kinder- und Erziehungsgeld um die rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ab Antragstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde.

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