VGH Bayern 12 CE 94.2781, B.v. 23.01.95, FEVS 46/96, 141 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C1187.pdf Geduldete Bürgerkriegsflüchtlinge haben Anspruch auf Leistungen nach § 2 AsylbLG, dies schließt gemäß § 120.1 BSHG und § 69 BSHG Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 das Pflegegeld für das außergewöhnlich pflegebedürftiges erheblich geistig behinderte Kind der Antragsteller mit ein.
BSG 9 RVg 4/95, U.v. 06.03.96, IBIS e.V.: C1162 ZfS 12/96, 367; InfAuslR 12/96, 401Leitsatz "2. Die Stichtagsregelung in § 10 Satz 3 OEG n.F. ist im Wege verfassungskonformer Auslegung um eine Härteregelung für solche ausländischen Gewaltopfer zu ergänzen, die vor dem 1.7.1990 geschädigt worden sind."