SG Bremen, Gerichtsbescheid S 19 SB 3/09 v. 13.08.09www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2298.pdfAnerkennung als Schwerbehinderte für seit 14 Jahren wegen Krankkeit geduldete Iranerin. Die vom Versorgungsamt aufgestellte Vertrauensäußerung, bei Vorliegen einer Duldung sei stets davon auszugehen, dass die Ausländerbehörde bereits die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geprüft und abschlägig entschieden habe, entbehre jeder tatsächlichen Grundlage. Bei der Ausländerbehörde Bremen träten gerichtsbekannte desolate Zustände mit zum Teil jahrelangen Bearbeitungsrückständen auf. Die Klägerin hat bereits im September 2007 einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt, über den bisher nicht entschieden ist. Behinderte Ausländer können aber nicht während der Zeiträume des von ihnen nicht zu vertretenden Organisationsverschuldens der Ausländerbehörde von den Vorteilen des Schwerbehindertenrechts ausgeschlossen und das Versorgungsamt einer eigenständigen Prüfung enthoben werden.