LSG Bln-Brandenburg, L 11 SB 88/09 B PKH, B.v. 02.06.09, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2318.pdf PKH für Klage gegen Rücknahme Schwerbehindertenausweis für Ausländer mit Duldung (Schussverletzung, Hüft-TEP-Implantationen, Behalndlung im BZFO) Leitsätze:
1. Ein geduldeter Ausländer kann nach einem Aufenthalt von 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland in den Schutzbereich des SGB IX einbezogen werden.
2. Bei der Beurteilung des Aufenthalts als zukunftsoffen sind auch Abschiebungshindernisse zu berücksichtigen.
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