LSG Ba-Wü, L 7 Vs 2701/88, B.v. 19.06.90, IBIS e.V.: C1220, ZfS 3/91, 78. Eine 5 jähriges behindertes türkisches Kind, das seit 4 Jahren als Asylbewerberin in Deutschland lebt, hat hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne von § 1 SchwbG und kann daher einen Schwerbehindertenausweis beanspruchen. Auch Sinn und Zweck des SchwbG rechtfertigen den Anspruch, da es nicht sachgerecht erscheint, die Eingliederung einer minderjährigen Behinderten erst nach dem endgültigen Abschluß des Asylverfahrens zu prüfen.