LSG Ba-Wü L 11 RJ 1912/04, U.v. 07.12.04, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2082.pdf (nicht rechtskräftig) Keine Anerkennung von Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI für seit 1990 in Deutschland als asylsuchender bzw. mit Duldung nach § 53 VI AuslG lebenden Flüchtling aus dem Kosovo.
'Ehemalige DDR-Vertragsarbeitnehmer im Rentenrecht gleichgestellt' aus: "Informationen der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen" vom 08.02.02. IBIS C1696
Lange Zeit bestand Unsicherheit darüber, ob Zeiten der Erwerbstätigkeit von ehemaligen Vertragsarbeitnehmern (aus Algerien, Angola, Kuba, Mosambik, Ungarn und Vietnam) in der DDR im bundesdeutschen Rentenversicherungssystem Leistungsansprüche begründen können. Nun haben sich die Rentenversicherungsträger darauf geeinigt, auch die Beschäftigungszeiten dieser Personengruppe in der DDR auf die Rente anzurechnen, wenn sie noch in Deutschland leben. Hierzu erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, Marieluise Beck:
"Ich freue mich, dass der Grundsatz der Rentengerechtigkeit nunmehr auch für die ehemaligen Vertragsarbeitnehmer Anwendung findet. Es wäre den Betroffenen kaum zu vermitteln gewesen, dass ihre damalige Arbeitsleistung bei der Rente nicht berücksichtigt wird. Auch dies ist ein Schritt zur deutschen Einheit."
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