BVerfG B.v. 07.01.2012 1 BvL 14/07, InfAuslR 2012, 195,
Der Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern vom Bayerischen Landeserziehungsgeld ist verfassungswidrig.
Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayLErzGG ist mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar, weil sie Nicht-EU-Bürger ohne sachlichen Grund vom Landeserziehungsgeld ausschließen. Die Regelung verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil es an einem legitimen Gesetzeszweck fehlt. Nach dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz bedarf es für die Anküpfung an die Staatsangehörigkeit als Unterscheidungsmerkmal eines hinreichenden Sachgrundes.
Der Gesetzgeber hat die verfassungswidrigen Regelungen bis 31.08.2012 durch eine Neuregelung zu ersetzen, ansonsten sind sie nichtig.
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