VG Karlsruhe10 K 1282/02, U.v. 10.07.02, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/M2373.pdf Keine rückwirkende Bewilligung von Landeserziehungsgeld in Ba-Wü für türkische Staatsangehörige, die wegen der früheren Verwaltungspraxis, nach der die Bewilligung verweigert worden ist, keinen Antrag gestellt haben.
BSG B 10 EG 10/03 R, U.v. 18.02.04, www.bundessozialgericht.de Leitsatz: Auf das Diskriminierungsverbot des europäischen Assoziationsrechts können sich türkische Staatsangehörige, die erstmals nach demUrteil des EuGH vom 04.05.99 - C-262/96 (Sürül) bayerisches Landeserziehungsgeldfür Zeiten davor beantragen, weder zur Begründung der Anspruchsvoraussetzungen noch zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder zur Geltendmachung eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs berufen.