Rückforderung auf die Sozialhilfe angerechneten Kindergeldes
BFH III S 17/08 (PKH) B.v. 21.07.08 www.bundesfinanzhof.de Sachverhalt: Das ausgezahlte Kindergeld wurde auf die Sozialhilfe angerechnet. Durch die aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes erfolgte Rückforderung des Kindergeldes (das aufgrund des dt.-jugoslaw. Sozialabkommes gewährt worden war) würde im Ergebnis weder Kindergeld noch Sozialhilfe gewährt.
Gründe: Ob hinsichtlich der Rückforderung des Kindergeldes ein Antrag auf Billigkeitserlass darauf gestützt werden kann, dass dieses bei der Ermittlung des Sozialhilfeanspruchs als Einkommen des Klägers berücksichtigt wurde (vgl. BFH III R 54/05 v. 15.03.07), kann im die Rechtmäßigkeit der Rückforderung betreffenden Revisionsverfahren nicht geklärt werden.
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