Brief Word


Kindergeld bei rückwirkender Aberkennung der Spätaussiedlereigenschaft



Yüklə 5,87 Mb.
səhifə1409/2201
tarix07.01.2022
ölçüsü5,87 Mb.
#89192
1   ...   1405   1406   1407   1408   1409   1410   1411   1412   ...   2201

Kindergeld bei rückwirkender Aberkennung der Spätaussiedlereigenschaft



FG Ba-Wü 14 K 142/02, U.v. 18.09.03, EFG 2004, 764 (Revision anhängig BFH VII R 86/03) Aufgrund des vorläufigen Bescheides des Bundesverwaltungsamtes hatten die Kläger und ihre Kinder eine qualifizierte Rechtsstellung inne, die sie nicht nur zum Aufenthalt in Deutschland berechtigte, sie waren auf Grund der späteren Aberkennung der Spätaussiedlereigenschaft zwar keine Deutsche i.S.d. Art 116 GG sondern Ausländer, ihre Rechtstellung überwog aber deutlich diejenige der in § 62 EStG begünstigten Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung. Die Rückforderung des Kindergeldes nach späterer Aberkennung der Spätaussiedlereigenschaft ist daher aufzuheben, § 62 Abs. 2 EstG enthält insoweit eine planwidrige Regelungslücke.
BFH III R 16/05, U.v. 17.04.08 www.bundesfinanzhof.de Kein Kindergeld für Ausländer mit Fiktionsbescheinigung nach § 69 AuslG. Ausländer, die vergeblich die Anerkennung nach dem BVG als deutsche Volkszugehörige begehren, haben auch für solche Zeiten keinen Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 EStG, in denen sie zu Unrecht im Besitz deutscher Ausweispapiere sind. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht auch nicht für die Zeit ab erstmaliger Beantragung bis zur Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 AuslG, in der der Aufenthalt nach § 69 Abs. 3 AuslG als erlaubt gilt und für die eine Fiktionsbescheinigung nach dem AuslG erteilt wurde.



Yüklə 5,87 Mb.

Dostları ilə paylaş:
1   ...   1405   1406   1407   1408   1409   1410   1411   1412   ...   2201




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©www.muhaz.org 2025
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin