VGH Ba-Wü 11 S 741/98 v. 25.08.98, IBIS C1393, InfAuslR 1998, 485 bestätigt die o.g. Entscheidung. Nach höchstrichterlicher Rspr. kommt die rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Betracht, um den Aufenthalt des Ausländers für eine vergangene Zeit zu legalisieren (BVerwG, NVwZ 1996, 168 = InfAuslR 1996, 168); sie kommt ebenso in Betracht, um dem Ausländer damit für einen zurückliegenden Zeitraum einen gegenüber der ihm erteilten Aufenthaltsbefugnis günstigeren Aufenthaltstitel zu verschaffen (BVerwG, InfAuslR 1998, 191). Der assoziationsrechtlich begründete - eigenständige - Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis wird auch nicht verdrängt, wenn der betreffende türkische Arbeitnehmer im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis ist (BVerwG, NVwZ 1995, 1131/1133).