BFH IV R 79/99, U. v. 13.09.01, NVwZ 2002, 331 Zur Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen, § 173 AO (das Urteil bezieht sich allerdings auf Gewinn aus Gewerbe, nicht auf Kindergeld).
BFH IV R 125/00, U. v. 23.11.01 Volltext unter www.bundesfinanzhof.de Zur Änderung oder Aufhebung von Kindergeldfestsetzungen wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen, § 173 AO (das Urteil bezieht sich auf aufgrund eines Steuerbescheids nachträglich festgestellten für das Kindergeld günstigere Einkommensverhältnisse des Kindes). Eine Tatsache i.S. d. § 173 AO ist alles, was Merkmal oder Teil eines gesetzlichen Tatbestandes sein kann, also Zustände, Beziehungen, entscheidungsrelevante Vorgänge, nicht jedoch wie diese rechtlich zu werten sind.