Anmerkung: es kann versucht werden, unter Hinweis auf diese Rspr. bei Antragstellung bis spätestens 30.12.2001 unter Berufung auf erst in Jahr 2000 bekannt gewordene Rspr. des BSG zu den Sozialabkommen mit Jugoslawien und der Türkei und den Erlass der Bundesanstalt für Arbeit vom 19.2.2001 und die die bis dahin regelmäßige mündliche Ablehnung von KGanträgen und die entsprechende Beratung durch die KGkassen in entsprechenden Fällen aus 'Billigkeitsgründen' einen rückwirkenden KGanspruch statt bis 1.7.1997 auch bis 1.1.1997 (oder sogar noch weiter rückwirkend...) geltend zu machen.