FG München 9 K 5246/00, U.v. 05.12.01, EFG 2002, 1314, IBIS C1758 (Revision anhängig, BFH VIII R 39/02). Palästinenser mit Aufenthaltsbefugnis und im Besitz eines UNWRA-Ausweises sind nicht schon allein deshalb kindergeldberechtigt, weil sie wegen Wegfalls des Schutzes der UNWRA nach Art 1D Abs. 2 GK "ipso fakto" Konventionsflüchtlinge sind. Erforderlich ist auch in diesem Falle ein Anerkennungsbescheid des BAFl oder die Vorlage einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung.
Ein Kindergeldanspruch aufgrund des Staatenlosenübereinkommen setzt die Anerkennung als Staatenloser voraus. Die verbindliche Feststellung über die Anerkennung als Staatenloser erfolgt mit Erteilung eines Reiseausweises nach Art 28 StlÜbk.
BFH III R 90/03, U.v. 25.10.07, www.bundesfinanzhof.de Kein Kindergeld nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. Weder aus Art. 24 noch aus Art. 29 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention) ergibt sich ein Anspruch auf Kindergeld.
BFH III R 60/99, U.v. 22.11.07,www.bundesfinanzhof.de Kein Kindergeld für Staatenlose nach Art. 24 oder Art. 29 Staatenlosenübereinkommen (Fortführung der Rspr. zu den gleichlautenden Bestimmungen der GFK); Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG i.d.F. vom 13.12.06.