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BFH 07.04.11 - III R 72/09



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BFH 07.04.11 - III R 72/09 http://lexetius.com/2011,2115 Die Neuregelung der Kindergeldberechtigung von Ausländern in § 62 Abs. 2 EStG begegnet trotz der Vorlagebeschlüsse des BSG vom 03.12.09 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R zur wortgleichen Regelung in § 1 Abs. 6 BErzGG zum Anspruch von Ausländern auf Erziehungsgeld keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
BFH 04.08.11 - III R 62/09 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2366.pdf Der Ausschluss nichterwerbstätiger ausländischer Empfänger mit AE nach § 25 II - V von Meister-BAföG (AFBG) vom Kindergeld in § 62 Abs. 2 Nr. 3b EStG verstößt gegen Art 3 GG.

Die Begründung zu § 62 EStG (BT-Drs 16/1368, S. 8 ff.) zeigt, dass der Gesetzgeber in § 62 Abs. 2 Nr. 3b EStG nicht einen abschließenden Katalog schaffen, sondern an Tatsachen anknüpfen wollte, die ein dauerhaftes Verbleiben im Inland indizieren. Personen, die wie die Klägerin über einen anerkannten deutschen Berufsabschluss verfügen, dann im Inland berechtigt erwerbstätig waren und anschließend mit Förderung durch das AFBG den Meistertitel erwerben, sind fester in den deutschen Arbeitsmarkt integriert als z.B. unqualifizierte Personen, die mit Fördermitteln nach SGB III an Trainingsmaßnahmen teilnehmen. Eine Benachteiligung von Ausländern, die Meister-BAFöG beziehen, gegenüber Ausländern, die Geldleistungen nach dem SGB III erhalten, wäre daher mit dem BVerfG-Beschluss BVerfGE 111, 160, nicht zu vereinbaren.



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