BSG 14/10 RKg 21/96 v. 2.10.97, IBIS C1364; EZAR 451 Nr. 5 Die Neuregelung des § 1 BKGG ist vom Wortlaut her eindeutig. Der Besitz einer Aufenthaltsbefugnis reicht für einen Kindergeldanspruch nicht aus. Der Ausschluss von Ausländern mit Aufenthaltsbefugnis ist verfassungsgemäß.
BSG B 14 KG 17/97 R und BSG B 14 KG 18/97 R v. 28.1.00 Die Revisionen der Kläger blieben ohne Erfolg. Die Entziehung des Kindergeldes aufgrund der Gesetzesänderung war rechtmäßig. Die gesetzliche Regelung, wonach eine Duldung des Aufenthalts für den Anspruch nicht mehr ausreicht, ist nicht verfassungswidrig. Da die Kläger weder Staatenlose noch als Flüchtlinge anerkannt sind, konnte der Anspruch auch nicht auf EG-Recht gestützt werden.