LSG NRW v. 06.12.96 - L 13 Kg 105/94, IBIS C1363 Das LSG hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob der Ausschluss von Ausländern mit Aufenthaltsbefugnis in § 1 BKGG mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Geklagt hatte eine libanesische Familie mit fünf Kindern, die aufgrund eines Bleiberechtserlasses Aufenthaltsbefugnisse erhalten hat und denen das Kindergeld zum 1.1.1994 gestrichen wurde.
Das LSG hält - mit ausführlicher Begründung - anders als das BSG die Vorschrift für verfassungswidrig:
”§ 1 Abs. 3 Satz 1 BKGG 1994 verletzt den Kläger in seinem Grundrecht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit seinen Grundrechten aus Art. 6 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 und dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG und den Grundrechten seiner Kinder aus den Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG.”
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