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BSG 10 RKg 2/96 U.v. 19.12.95, IBIS e.V.: C1154



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BSG 10 RKg 2/96 U.v. 19.12.95, IBIS e.V.: C1154 Kein Anspruch auf Kindergeld für Ausländer mit Alt­fallaufenthaltsbefgunis, wenn der Einkommensverlust weitgehend durch Inanspruchnahme von Sozialhilfe aus­geglichen werden kann (vorliegend einVerlust von 120.- mtl). Vertrauenschutz (Art. 20.3 GG) könnte allenfalls einen vorüberge­henden Fortbestand der Kindergeldleistungen rechtfertigen. Bedenkenswert erscheint dies bei Familien, deren Einkommen zum Januar 1994 in erheblichem Umfang gemindert wurde, ohne daß dies durch an­derweitige Sozial­leistungen aufgefangen wurde.

Im vorliegenden Fall kann ungeprüft bleiben, ob das Kindergeld Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung zwar nicht in seiner Funktion als allgemeine Sozialleistung, wohl aber in seiner steuerlichen Entlasu­tungsfunktion zustehen müsste, denn der Kläger ist nicht einkommensteuerpflichtig.



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