VGH Ba-Wü 13 S 413/00, B.v. 29.01.01, InfAuslR 2001, 169; IBIS C1628Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass durch Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden (Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung nach § 286 SGB III - Wegfall der Arbeitsmarktprüfung), steht die Sozialhilfebedürftigkeit (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG) der Erteilung der Aufenthaltsbefugnis nicht entgegen. Der mit § 7 Abs. 2 Nr. 2 verfolgte Zweck wird durch die Erteilung der Aufenthaltsbefugnis nicht vereitelt, sondern gefördert, da wegen des verbindlich festgestellten und auf unabsehbare Zeit fortbestehenden Abschiebehindernisses nach § 53 Abs. 4 AuslG von der weiteren Anwesenheit des Klägers auch ohne Aufenthaltsgenehmigung auszugehen ist.