Arbeitsmarktunabhängige Arbeitserlaubnis für traumatisierte Bosnier mit Duldung, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C1439.pdf: Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordung (BMAS) hat mit Schreiben v. 4.6.99 - Geschäftszeichen IIc 2-96-Hanauer Helferkeis99 - die Bundesanstalt für Arbeit gebeten, bei bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen, die wegen eines behandlungsbedürftigen Traumas eine Duldung erhalten haben, bei Erteilung der Arbeitserlaubnis von der Arbeitsmarktprüfung abzusehen, wenn die angestrebte Arbeit wesentlicher Bestandteil der Therapie für die behandlungsbedürftige Person ist (generelle Härteregelung nach § 1 Abs. 2 der Arbeitsgenehmigungs-Verordnung). Die Bundesanstalt für Arbeit hat daraufhin mit Erlass vom 21.6.1999 – Geschäftszeichen Ia5-5751(1 die Arbeitsämter angewiesen, entsprechend zu verfahren. Der Erlass enthält den Hinweis: "Bei den Ausländerbehörden ist zu klären, ob die Duldung wegen eines behandlungsbedürftigen Traumas erteilt wurde."