SG Berlin S 51 Ar 2391/96 v. 30.10.98, InfAuslR 1999, 210, IBIS C1491 Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis aus Härtegründen für einen Palästinenser aus dem Libanon, der nicht auf die Rückkehr ins Heimatland als eine zumutbare Alternative verwiesen werden kann. Es ist zweifelhaft, ob § 5 Nr. 5 ArGV, wonach in Fällen des § 1a AsylbLG keine Arbeitserlaubniserteilt werden darf, von der Ermächtigungsnorm gedeckt ist. Die Regelung ist jedenfalls ermächtigungskonform auszulegen. Die Auflage "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" steht der Erteilung einer Arbeitserlaubnis nicht entgegen, wenn sie angefochten ist. Eine Härte im Sinne des § 1 Abs. 2 ArGV kann im Hinblick auf den Schutz der Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot nach langjährigem Aufenthalts in Deutschland und Unmöglichkeit der Rückkehr vorliegen.