VG Halle 1 A 395/07 HAL, U.v. 26.02.10 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2315.pdf, bestätigt durch OVG Sachsen Anhalt ST 2 L 44/10 U.v. 26.10.11www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2369.pdf (Revision zugelassen) Keine Gebühr für Bescheinigung der Verlassenserlaubnis für Geduldete. Die AufenthV enthält keinen Gebührentatbestand für einen schriftlichen Bescheid über eine Verlassenserlaubnis nach § 12 Abs 5 AufenthG.
VG Berlin VG 19 K 144.12, U.v. 18.12.12www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2519.pdf, die Gebühr von 10€ für Verlassenserlaubnis ("Urlaubsschein") für Geduldete ist rechtswidrig, § 47 I Nr. 9 AufenthV ist nicht einschlägig, denn der normalerweise von der Behörde zu wählende für den Betroffenen günstigere Weg wäre ein gebührenfreier schriftlicher Verwaltungsakt (Bescheid) gemäß