VG Halle 1 B 26/05 HAL, B.v. 08.04.05, InfAuslR 2005, 317 www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/7077.pdf Anspruch gegen die Stadt Halle/Saale aus Art 6 GG für den in familiärer Gemeinschaft bei seinem Kind in Halle lebenden Kindesvater auf Ausstellung einer zweiten Duldung für den Aufenthaltsort Halle (vgl. OVG Bautzen, InfAuslR 2004, 341; OVG Hamburg InfAuslR 2004, 108). Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass ihm in Hinblick auf Art 6 GG, Art. 8 EMRK ein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 bzw. 27 Abs. 1 AufenthG zusteht. Der Antragsteller muss sich nicht auf die von der Stadt Annaberg/Sachsen für 1 Woche/Monat erteilte Verlassenserlaubnis verweisen lassen. Ihm ist unzweifelhaft nicht zuzumuten, sich zur Wahrung seines Rechts aus Art. 6 GG überwiegend illegal in Halle aufzuhalten.