VG Berlin 34 F 6.00 v. 13.01.2000, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C1514.pdf Anspruch auf Duldung für einen Bosnier wg. beantragter Weiterwanderung in die USA trotz Verurteilung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen wg. Einreise mit einen verfälschten Reisepass. Eine Abschiebung zum jetzigen Zeitpunkt wäre unverhältnismäßig, weil als Folge der Abschiebung das Projekt der Weiterwanderung des Antragstellers und seiner Familie (mit Lebensgefährtin und gemeinsamen Kind, Art. 6 GG) ganz scheitern würde. Er könnte die Weiterwanderung von Bosnien gar nicht bzw. nur nur mit ganz erheblich geringeren Erfolgsaussichten als von Deutschland aus betreiben.