VGH Bayern 24 B 06.1175, U.v. 13.10.06 www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/9263.pdf Zur Beweiswürdigung medizinischer Gutachten bei der Prüfung eines Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis nach § 25 V AufenthG. Selbst wenn man dem VG - wofür vorliegend indes keinerlei Anhaltspunkte bestehen - zugesteht, die Aussagen mehrerer fachlich kompetenter Gutachter in Zweifel zu ziehen, kann es dies nicht - wie geschehen - den Klägern anlasten und diesen einen bestehenden Anspruch verweigern.
Vielmehr wäre es gehalten gewesen, einen weiteren Gutachter zu beauftragen oder zumindest die behandelnden Ärzte im Rahmen einer mündlichen Verhandlung anzuhören. All dies ist nicht erfolgt. Eine vertretbare Beweiswürdigung durch das VG liegt damit nicht vor.