BVerwG 1 C 6.99 v. 07.09.99, IBIS e.V. R4587 Freies Wiederaufgreifen des Verfahrens durch das Bundesamt bei zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG / Berücksichtigung einer Krankheitsverschlimmerung als zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis.
Ein "Antrag auf Wiederaufgreifen" nach § 51 VwVfG, beschränkt auf die Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG, bei dem man in der Praxis ausdrücklich vermerken muss “kein Asylfolgeantrag”, ist in all den Fällen richtig, in denen aufgrund der Rechtsprechung zum Erfordernis der (Quasi-) Staatlichkeit ehedem keine Anerkennungschancen bestehen.