VG Stuttgart 4 K 1417.05, U.v. 22.09.05, InfAuslR 2006, 75 www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/8001.pdf Eine Ausweisung nach § 54 Nr. 5a und Nr. 6 AufenthG wegen Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung (hier: staatenloser Palästinenser, Verdacht der Unterstützung von Hizbut-Tahrir) setzt die Prognose einer weiteren Betätigung für die verbotene Vereinigung voraus. . Der Umstand, dass eine Vereinigung sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, bedeutet nicht zwingen, dass die Vereinigung den internationalen Terrorismus unterstützt.