Innenministerium Rh-Pfalz, Erlass v. 27.07.05, www.asyl.net/Magazin/Docs/2005/M-5/6901.pdfWohnsitzbeschränkende Auflagen zur Aufenthaltserlaubnis nach 5. Abschnitt des AufenthG und zur Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG, wenn Leistungen nach SGB II oder XII oder AsylbLG bezogen werden; länderübergreifende "Umverteilung" mit Zustimmung der Ausländerbehörde des Zuzugsorts möglich.
Innenministerium NRW, Erlass v. 29.07.05 - 15-39.06.04-2 - 4 S., IBIS M7104, www.asyl.net/Magazin/Docs/2005/M-5/7104.pdf "Bundeseinheitliche Verfahrensweise bei wohnsitzbeschränkenden Auflagen", insbesondere Streichung und Änderung bei länderübergreifendem Wohnortwechsel (Ergebnisse der Ausländerreferentenbesprechung vom 19./20.4.2005).