Brief Word



Yüklə 5,87 Mb.
səhifə1611/2201
tarix07.01.2022
ölçüsü5,87 Mb.
#89192
1   ...   1607   1608   1609   1610   1611   1612   1613   1614   ...   2201
§ 14 Abs. 2 Satz 1 AuslG eingeräumten Ermessen Gebrauch gemacht, ihr wurden vielmehr Ermessenserwägungen durch den Erlass des Innenministeriums geradezu verboten. Einziges Kriterium ist der Sozialhilfebezug, alle anderen Umstände bleiben unberücksichtigt. Weder ist eingeflossen, dass der kranke und ältere Kläger zu 1) wohl nie von Sozialhilfe frei und somit sein Leben lang den Wohnsitz nur in dem Landkreis, wo er jetzt wohnt, nehmen kann, noch wurde im Hinblick auf Sozialhilfe- und Folgekosten geprüft, ob es nicht sinnvoller ist, den Klägerinnen zu 2) und 3) andere Möglichkeiten einzuräumen ihren Wohnsitz zu wählen, denn es dürfte günstigere Orte für die Integration der Klägerinnen als den Landkreis B geben, um durch eigene Erwerbstätigkeit frei von Sozialhilfe zu werden, so dass sich die Frage der Erbringung von Sozialhilfeleistungen und Folgekosten i.S.d. Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung durchaus anders stellen könnte. Berücksichtigt wurden schließlich nicht die familiären Beziehungen der auf verschiedenen Landkreise verteilten Kläger untereinander, deren Frau bzw. Mutter und Sohn bzw. Bruder derzeit keinen gemeinsamen Wohnsitz begründen dürfen, obwohl auch den Klägern die rechte aus Art 6 GG und Art 8 EMRK zustehen. Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Weisungslage im Einvernehmen mit einer anderen Ausländerbehörde eine Familienzusammenführung zulässt. Denn nach der Weisungslage ist nicht erkennbar, dass sich die Behörden von den o.g. Ermessensgesichtspunkten leisten lassen, wie auch das Schreiben der Beigeladenen belegt, in dem dem Zuzug der Kläger "aus grundsätzlichen Erwägungen" nicht zugestimmt wird.

  • Dazu Anmerkung Gutmann InfAuslR 2003, 37: Für die Auffassung des VG München spricht weiter Art. 17 Abs. 2a GK. Danach ist Flüchtlingen nach spätestens dreijährigem Inlandsaufenthalt die bundesweite Arbeitssuche zu ermöglichen. Eine Wohnsitzauflage verhindert diese Arbeitssuche.



Yüklə 5,87 Mb.

Dostları ilə paylaş:
1   ...   1607   1608   1609   1610   1611   1612   1613   1614   ...   2201




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©www.muhaz.org 2025
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin