OVG Berlin Brandenburg OVG 2 M 17.08, B.v. 09.05.08, InfAuslR 2008, 298www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2180.pdf Von der Lebensunterhaltssicherung für den Nachzug des ausländischen Kindes zu ihrer in Deutschland lebenden Mutter ist abzusehen, wenn die allein sorgeberechtigte ausländische Kindesmuttermit einem weiterem deutschen Kind und ihrem deutschen Ehemann in Deutschland lebt, es handelt sich dann um einen Regelausnahmefall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, da die Familieneinheit nicht in zumutbarer Weise im Ausland hergestellt werden kann.