Literatur und Materialien zum Opferentschädigungsgesetz
Hilfe für Opfer von Gewaltaten. Kostenlose Infobroschüre mit Gesetzestext und Erläuterungen. Hrsg. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Download PDF-Volltext www.bmas.bund.de
Opferentschädigungsgesetz im Wortlaut http://bundesrecht.juris.de/oeg
Infos zum Opferentschädigungsgesetz und Antragsformulare:
www.bsg.hamburg.de -> A - Z -> Gewaltopferentschädigung
Beratungsangebote (Brandenburg und Sachsen) und weitere Infos für Opfer rassistischer Übergriffe, sowie Infos zu rechtsradikaler Gewalt in Brandenburg: www.opferperspektive.de
Härtefonds für Opfer von rechtsextremer Gewalt: Die Bundesregierung stellte im Haushalt 2001 des Justizministeriums erstmals 10 Mio. DM zur Entschädigung von Opfern rechtsextremistischer Ubergriffe zur Verfügung. Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Die Antragstellung erfolgt mittels eines Formulars, das dem Geschädigten auf Anforderung vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Postfach 27 20, 76014 Karlsruhe zugesandt wird.
Zellner, G. Das OEG: Entschädigung auch für Ausländer. In 'Behindertenrecht (Fachzeitschrift) 1995, 9.
Zweites Gesetz zu Änderung des OEG vom 21.07.93, BGBl. I 1993, 1262:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des OEG: Beschlussfassung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drs 12/5182 v. 18.06.93 http://dip.bundestag.de/btd/12/051/1205182.pdf (enthält die Gesetzesbegründung)