LSG Bayern L 8 SO 316/14 B ER, B.v. 21.01.15www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2668.pdfKosten der Individualbegleitung für autistisch behindertes AsylbLG-berechtigtes Kind nach § 35a SGB VIII. Beim Besuch einer schulvorbereitenden Einrichtung und einer daran angeschlossenen Tagesstätte handelt es sich nicht um eine Maßnahme der Frühförderung iS des § 64 SGAG Bayern, sondern um eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung, für deren Gewährung im Falle eines von einer seelischen Behinderung bedrohten Kindes gemäß §§ 10 Abs. 4 Satz 1, 35a Abs. 2, 85 Abs. 1 SGB VIII die Jugendhilfe zuständig ist. § 9 AsylbLG schließt eine Leistung der Jugendhilfe (hier: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) nicht ausgeschlossen, diese ist vielmehr vorrangig gegenüber dem AsylbLG, ein Verweis auf § 6 AsylbLG ist daher unzulässig.